Die Landschaften des Pays d’Auge mit ihren Besonderheiten sind ein gemeinschaftliches Kapital, das jeder verpflichtet ist zu pflegen und zu erhalten. Dieses Postulat lag der Gründung der Landschaftscharta zugrunde, welche vier Verwalttungsbezirke (Cantons) des Pays d’Auge zusammenschlieBt : Cambremer, Blangy-le-Château, Dozulé, Pont l’Evêque.
Diese Charta ist eine Willenserklärung der örtlichen Volksvertreter und verfolgt vier Zielsetzungen :
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Bestandsaufnahme der Landschaftsbereiche,
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Benutzung dieses Landschafts-Registers als Bezugswerk bei der Ausarbeitung städtebaulicher MaBnahmen und bei der Untersuchung auf Landschaftsverträglichkeit von
Bauvorhaben,
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Durchführung von MaBnahmen zur Landschaftspflege und
verschönerung,
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Unterstützung kultureller Veranstaltungen und Sensibilisierung der Bevölkerung.
Die in den vier Cantons unternommene Arbeit betrifft sowohl gewöhnliche Landschaften als auch Landschaften mit besonderem Reiz. Landschaften verädern sich im Laufe der Zeit und tragen die Merkmale der Dynamik oder auch der Anfälligkeit einer Region. Landschaften werden von der Landwirtschaft geprägt und tragen somit Spuren menschlichen Handelns und verschiedener Zivilisationsabschnitte. Das zu veranschaulichen ist das Anliegen der Ausstellung über die acht Landschaftsbereiche der vier Cantons.
Auf dieser Internet-Site ist die Originalvorstellung jedes Brettes respektiert worden, aber, um davon die Lektüre leichter technischer Änderungen zu vereinfachen mußten gebracht werden. Nehmen Sie zur Kenntnis, daß einige Bretter nicht dargestellt werden.
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